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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)

**BRAUF GmbH & Co. KG**  
Stockstädter Straße 10  
63762 Großostheim  
Deutschland

**für die Herstellung, den Verkauf und die Lieferung von FixPan® Bauelementen und Systemkomponenten**

**Stand: August 2026**

## 1. Geltungsbereich – ausschließlich B2B

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber **Unternehmern im Sinne des § 14 BGB**, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

3. Die AGB gelten insbesondere für die Herstellung, den Verkauf und die Lieferung von **FixPan® Bauelementen, Holzbauelementen, Wand-, Decken- und Dachelementen sowie zugehörigen Systemkomponenten**.

4. Abweichende Einkaufs-, Liefer- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BRAUF ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Individuelle Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und projektbezogene Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

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## 2. Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote von BRAUF richten sich ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber und sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung von BRAUF, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrages oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

3. Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und die ausdrücklich einbezogenen technischen Unterlagen maßgeblich.

4. Angaben auf der Website, in Präsentationen, Broschüren, technischen Unterlagen oder sonstigen Produktinformationen stellen grundsätzlich keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit dar.

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## 3. Leistungsumfang

BRAUF produziert und liefert FixPan® Bauelemente entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gehören insbesondere folgende Leistungen **nicht** zum Lieferumfang:

- Genehmigungsplanung,
- Architekturleistungen,
- Tragwerksplanung und Statik,
- Prüfstatik,
- Brandschutznachweise,
- Bauphysik,
- Wärme-, Feuchte- oder Schallschutznachweise,
- Gründungs- und Erdarbeiten,
- Bodenplatten,
- technische Gebäudeausrüstung,
- Gerüst- und Kranleistungen,
- Montage- und Ausbauleistungen.

Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

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## 4. Projektunterlagen und Produktionsfreigabe

1. Der Auftraggeber stellt BRAUF sämtliche für die Herstellung erforderlichen Unterlagen, Maße und technischen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm oder seinen Planern bereitgestellten Informationen.

3. Vor Produktionsbeginn kann BRAUF eine ausdrückliche Produktionsfreigabe verlangen.

4. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit der für die Produktion maßgeblichen:

- Abmessungen,
- Wandgeometrien,
- Öffnungen,
- Fenster- und Türpositionen,
- Aussparungen,
- Anschlüsse und
- sonstigen projektbezogenen Vorgaben.

5. Änderungen nach Produktionsfreigabe werden – soweit technisch noch möglich – als zusätzliche Leistung behandelt und können zu Mehrkosten sowie einer Anpassung vereinbarter Termine führen.

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## 5. Preise

1. Sämtliche Preise verstehen sich **netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer**.

2. Maßgeblich ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.

3. Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche Planungsänderungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

4. Zusätzlicher Produktions-, Material-, Transport- oder Planungsaufwand, der durch nachträgliche Änderungen oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers verursacht wird, kann zusätzlich berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.

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## 6. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungs- und Abschlagsbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von **14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug** fällig.

3. Bei projektbezogener Sonderanfertigung ist BRAUF berechtigt, angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen für Geschäfte zwischen Unternehmern.

5. BRAUF kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

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## 7. Liefer- und Produktionszeiten

1. Produktions- und Liefertermine werden projektbezogen vereinbart.

2. Eine Produktionsfrist beginnt grundsätzlich erst, wenn:

- sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen,
- die technische Klärung abgeschlossen ist,
- eine erforderliche Produktionsfreigabe erteilt wurde und
- vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen eingegangen sind.

3. Verzögerungen aufgrund verspäteter Unterlagen, Änderungen oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

4. Teil- und Vorablieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

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## 8. Höhere Gewalt

BRAUF haftet nicht für Verzögerungen aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse außerhalb des eigenen zumutbaren Einflussbereichs.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebs- oder Transportstörungen und unvorhersehbare Lieferkettenstörungen gehören.

Die Leistungsfrist verlängert sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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## 9. Lieferung und Entladung

1. Lieferort und Lieferbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

2. Der Auftraggeber gewährleistet eine für die vorgesehenen Transportfahrzeuge geeignete und sichere Zufahrt zur Entladestelle.

3. Soweit nicht ausdrücklich von BRAUF geschuldet, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete:

- Krane und Hebemittel,
- Entladegeräte,
- Personal,
- Lagerflächen und
- Baustelleneinrichtungen

zur Verfügung.

4. Vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder sonstige Zusatzkosten können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

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## 10. Lagerung und Schutz der Elemente

Nach Gefahrübergang sind FixPan® Elemente fachgerecht zu lagern und insbesondere gegen **Feuchtigkeit, Niederschlag, stehendes Wasser, Verschmutzung und mechanische Beschädigung** zu schützen.

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Lagerung oder Behandlung nach Gefahrübergang zurückzuführen sind, haftet BRAUF nicht.

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## 11. Montage durch den Auftraggeber

Sofern Montageleistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind, erfolgt die Montage durch den Auftraggeber oder dessen Fachunternehmen in eigener Verantwortung.

Die Montage muss entsprechend den projektbezogenen Unterlagen, technischen Vorgaben und anerkannten Regeln der Technik erfolgen.

BRAUF übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Mängel, die durch fehlerhafte Montage, unsachgemäße Verarbeitung oder nicht freigegebene Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden.

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## 12. Untersuchung und Mängelanzeige

Ist der Auftrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten insbesondere die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß **§ 377 HGB**.

Der Auftraggeber hat die Lieferung nach Erhalt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zu untersuchen und erkennbare Mängel ordnungsgemäß anzuzeigen.

Transportschäden sind nach Möglichkeit unmittelbar bei Übergabe zu dokumentieren.

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## 13. Gewährleistung und Nacherfüllung

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag oder diesen AGB keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.

2. BRAUF ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

3. Keine von BRAUF zu vertretenden Mängel sind insbesondere Schäden aufgrund:

- fehlerhafter Fremdplanung,
- fehlerhafter Montage durch Dritte,
- falscher oder nicht freigegebener Verarbeitung,
- unsachgemäßer Lagerung,
- nachträglicher Veränderungen,
- nicht bestimmungsgemäßer Verwendung oder
- fehlerhafter Angaben des Auftraggebers.

4. Natürliche Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen sowie technisch unvermeidbare und innerhalb der anerkannten Regeln der Technik liegende Maß-, Struktur- und Materialabweichungen stellen keinen Mangel dar.

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## 14. Eigentumsvorbehalt

1. BRAUF behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterverarbeiten, verbauen und veräußern.

3. Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware sicherungshalber an BRAUF ab. BRAUF nimmt diese Abtretung an.

4. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden wird, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

5. BRAUF wird Sicherheiten auf Verlangen insoweit freigeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 % übersteigt.

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## 15. Haftung

1. BRAUF haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5. BRAUF haftet insbesondere nicht für Fehler, die aus Planungen, Berechnungen, Vorgaben oder Leistungen Dritter resultieren, soweit BRAUF diese nicht zu vertreten hat.

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## 16. FixPan® – Marken-, Schutz- und Nutzungsrechte

Die Bezeichnung **FixPan®**, die Systemtechnologie sowie zugehörige technische Unterlagen, Konstruktionsdetails, Produktionsmethoden und sonstiges Know-how sind rechtlich geschützt beziehungsweise vertraulich.

Durch den Erwerb von FixPan® Elementen werden keine über die vertragsgemäße Nutzung der gelieferten Produkte hinausgehenden Rechte übertragen.

Insbesondere begründet der Erwerb kein Recht zur:

- Nachproduktion von FixPan® Elementen,
- gewerblichen Nachahmung des Systems,
- Weitergabe vertraulicher Produktionsinformationen,
- Nutzung der Marke FixPan® außerhalb der vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Verwendung.

Weitergehende Vertriebs-, Lizenz- oder Produktionsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

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## 17. Vertraulichkeit

Technische Zeichnungen, Kalkulationen, Produktionsunterlagen, Konstruktionsdetails und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen dürfen ausschließlich für den vereinbarten Geschäftszweck verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie für die Durchführung des jeweiligen Projektes erforderlich ist oder BRAUF zugestimmt hat.

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## 18. Referenzprojekte

BRAUF ist berechtigt, fertiggestellte Bauvorhaben als Referenz zu benennen und öffentlich zugängliche Informationen hierüber zu verwenden, soweit keine Rechte des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen.

Die Verwendung nicht öffentlicher Informationen, geschützter Kennzeichen oder personenbezogener Daten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer gesonderten Zustimmung.

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## 19. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von BRAUF steht.

Zwingende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

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## 20. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der **Bundesrepublik Deutschland**.

Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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## 21. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der **BRAUF GmbH & Co. KG**.

BRAUF bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

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## 22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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**BRAUF GmbH & Co. KG**  
Stockstädter Straße 10  
63762 Großostheim  
Deutschland

**FixPan® – Modulares Holzbausystem**

**Stand: August 2026**

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